Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.     Geltungsbereich

1.1       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der P2S Consulting GmbH, Karlstraße 57, 75382 Althengstett und deren Auftraggebern.

1.2      Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2.    Leistungen der Unternehmensberatung

2.1      Die P2S Consulting GmbH erbringt Beratungsdienstleistungen im Bereich der betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen SAP Business One, Nachhaltigkeitsberichterstattung und CFO-Services. Die detaillierte Beschreibung der Leistung wird in individuellen Verträgen festgehalten.

2.2     Die Beratungstätigkeit erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen. Die P2S Consulting GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom Auftraggeber gelieferten Daten.

3.    Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1      Die Vergütung der Leistungen erfolgt auf der Grundlage des im Vertrag vereinbarten Honorars.

3.2     Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig.

3.3     Bei Zahlungsverzug ist die P2S Consulting GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

3.4    Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

4.    Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1     Der Auftraggeber verpflichtet sich, die P2S Consulting GmbH bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen bestmöglich zu unterstützen und alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.2    Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen seitens des Auftraggebers, ist die P2S Consulting GmbH von der Haftung für etwaige Leistungsstörungen oder Verzögerungen befreit.

5.    Vertraulichkeit und Datenschutz

5.1      Die P2S Consulting GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich, sämtliche Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden und als vertraulich gekennzeichnet sind, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

5.2     Die P2S Consulting GmbH verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß der DSGVO und des BDSG einzuhalten.

6.     Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte

6.1      Die Arbeitsergebnisse der P2S Consulting GmbH werden zum jeweils vereinbarten Zweck dem Auftraggeber bereitgestellt. Es ist nicht gestattet, sie für andere Zwecke zu verwenden oder sich für andere Zwecke auf sie zu stützen. Des Weiteren dürfen Arbeitsergebnisse ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben oder mit Dritten besprochen werden.

6.2    Ungeachtet dieser Regelung dürfen die Arbeitsergebnisse der P2S Consulting GmbH den Beratern des Auftraggebers vorgelegt werden, die von deren Inhalt Kenntnis haben müssen, um den Auftraggeber entsprechend beraten zu können. Die Arbeitsergebnisse sind von den vorgenannten Personen bzw. Unternehmen unter allen Umständen vertraulich zu behandeln und es wird darauf hingewiesen, dass diesen gegenüber keinerlei Verpflichtungen, Verantwortung oder Sorgfaltspflichten übernommen werden.

7.    Hinzuziehung von externen Beratern

7.1      Sofern es die P2S Consulting GmbH bei der Bearbeitung des Auftrages für sinnvoll bzw. erforderlich hält, ist sie befugt, mit anderen externen Beratern oder sonstigen Dritten zusammenzuarbeiten.

7.2     Dies gilt nicht, falls zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dritten eine gesonderte Mandatsvereinbarung abgeschlossen wurde. In diesem Fall gelten die Vertrags- und Haftungsbedingungen der gesondert abgeschlossenen Mandatsvereinbarung. Mangels entsprechend abweichenden Regelungen zwischen den Parteien, haftet die P2S Consulting GmbH dem Auftraggeber gegenüber in diesen Fällen ausschließlich für die von der P2S Consulting GmbH erbrachten Leistungen. Eine gesamtschuldnerische Haftung der P2S Consulting GmbH für die Leistungen des jeweiligen Dritten ist ausgeschlossen.

 

8.    Haftung

8.1      Die P2S Consulting GmbH haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter verursacht wurden.

8.2    Für leichte Fahrlässigkeit haftet die P2S Consulting GmbH nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.3    Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

8.4    Die Haftung der P2S Consulting GmbH ist in jedem Fall auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars begrenzt.

9.    Gewährleistung und Mängelrügen

9.1      Die P2S Consulting GmbH verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen.

9.2    Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung. Bei berechtigten Mängelrügen ist die P2S Consulting GmbH zur Nachbesserung verpflichtet.

10.  Kündigung und Vertragsbeendigung

10.1   Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vertraglich vereinbart.

10.2  Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Abmahnung behebt.

10.3  Der Auftraggeber vergütet der P2S Consulting GmbH die bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen und entschädigt die P2S Consulting GmbH für alle im Zusammenhang mit der Kündigung entstandenen Kosten und Aufwendungen.

11.    Schlussbestimmungen

11.1     Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

11.2    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

11.3    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der P2S Consulting GmbH, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.